Wald- und Forstarbeiten

Wir bewirtschaften Ihren Wald!

Waldbesitzer sind nach den Bundes- und Landeswaldgesetzen dazu verpflichtet, Ihre Wälder „ordnungsgemäß und nachhaltig“ (§10 Bundeswaldgesetz) zu bewirtschaften. Wir sorgen mit Ihnen nicht nur für die Funktion Ihres Waldes als Rohstoffquelle, sondern schaffen auch die Grundlage für den Arten-, Boden-, Klima-, und Wasserschutz sowie für Freizeit und Erholung.

Gemeinsam finden wir passende Lösungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen sich kostenlos beraten.